Betr. Schloßbrand in Lindheim. | ||
Antrag der Bürgermeisterei zur Übernahme der Kosten für die gestellten Feuerwehren, durch die L.W.K. |
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Anl. 1 Vorprüfung | 18/6 29 | Bürgermeisterei Lindheim Steder. |
Dem Kreisfeuerwehrinsp. zu gef. Äußerung übersand. | ||
Anl. 2 | 25/6 29. | Kreisamt |
Erg. zurückgereicht | ||
Auf beil. Schreiben der Bürgermeisterei Lindheim, auf Übernahme des Betrages für die gestellten Brandwachen bei dem Brande im Schlosse zu Lindheim durch die L.W.K. wird im E. von derselben abgelehnt, da hierfür keine Mittel bereit liegen u. auch in unserer Landesfeuerlöschordnung zu einer Zahlung der Brandwachen oder Zuschüssen für dieselben seitens der Landesfeuerlöschkasse nichts zu erfahren ist. Es wäre guten Willen unserer L.W.K. hier zu den entstandenen außergewöhnlich hohen Kosten, der Gemeinde einen Zuschuß zu ge- währen. Die von der Gemeinde zu zahlenden Beträge würden sich insgesamt auf 513 Stunden, a. Stunde 50 Pfg. = Mk. 256,50, stellen. |
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Die Gewährung einer Vergütung für die gestellten Brandwachen, spricht nur der § 21 der Kr.F.L.O., wo den Mannschaften dieser Wache aus der Gemeindekasse eine entsprechende Vergütung gewährt werden soll. Ich bitte trotzdem um Vorlage bei der L.W.K. u. um Gewäh- rung eines Zuschusses zu den enorm hohen Kosten, da sich die Gemeinde, finanziell in sehr schwieriger Lage befindet, die Feuerwehrmannschaften auf eine Zahlung der Ver- gütung dringen. |
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