Dokument 2 von 1898

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Büdingen, am 14.ten Mai 1898
Betreffend: Die Gründung eine freiwilligen Feuerwehr
in der Gemeinde Lindheim
Das
Großherzogliche Kreisamt Büdingen
an
den Kreisfeuerwehrinspektor des Kreises Büdingen
Von der abschriftlich nachstehenden Verfügung
erhalten Sie zur Bemaßung Kenntniß.
Abschrift. g.g. an Gr. Bürgermeisterei Lindheim
   Nachdem der Kreisausschuß des Kreises Büdingen
in seiner Sitzung vom 13. d. M. die Zustimmung
zum Erlaß der Satzungen der freiwilligen Feuer-
wehr der Kreisstadt Büdingen als solche der
sich gründenden freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Lindheim erteilt hat, übersenden wir Ihnen
beifolgend ein Exemplar der Büdinger Satzungen
mit dem Auftrag:
1. nach solchen und dem Protokoll vom 8. März d. J.
das Original-Exemplar der Lindheimer Satzungen
errichten und von den Betheiligten unterschriftlich
anerkennen zu lassen, hiernach aber uns zur
Genehmigung bzw. zur Beifügung des zu-
stimmenden Beschlusses des Kreisausschußes
vorzulegen; und
2. die Organisation der freiwilligen Feuerwehr,
insbesondere die Wahl des Vorstandes und des
Befehlshabers zu veranlassen und zu leiten,
sowie auch wegen Bestätigung des letzteren
gemäß Art. 9 des Gesetzes der Landesfeuer-
löschordnung betr. uns Vorlage zu machen.
   Der Kreisfeuerwehr-Inspektor ist an-
gewiesen, Ihnen bei der Organisation der
Feuerwehr g.g. zur Hand zu gehen.

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