Hessische Bürgermeisterei | |
Lindheim | |
Bei der am 5. Novbr. d.J. stattgehabten Besichtigung der Feuerlöscheinrichtung Ihrer Gemeinde habe ich folgendes zu beanstanden gefunden: 1.) Eine Vorrichtung zum Aufhängen von Schläuchen, Eimer u. dergl. ist im Gerätehaus anzubringen. 2.) Falls die Leitern u. Feuerhaken im Spritzenhaus unterzubringen sind , soll dies nach Ausprobierung geschehen. 3.) Ein Schlüsselkästchen mit Glasscheibe für den Gerätehausschlüssel ist außen am Tor an- zubringen, der Schlüssel ist nur bei Ausbruch eines Brandes aus diesem herauszu- nehmen . Ein Schlüssel muß auf der Bürgermeisterei, je einer der Kommandant u. Spritzen- meister besitzen , also zusammen 4 Schlüssel. 4.) Die in dem Spritzenhaus stehenden Baum- stützel u. Kasten sind sofort hinaus zu entfernen, die in dem alten Spritzenhaus befind- lichen Eimer usw. sind in das neue Spritzenhaus zu schaffen. 5.) Die Aufstellung der Schlauchtrockenvorrichtung, sowie die Herstellung der Hydranten hat umgehend zu er- folgen. |
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6.) Die Aufschrift „Feuerlöschgeräte“ ist am Tor außen anzubringen. Kommandant u. Spritzenmeister geben über das Angegebene Bescheid. |
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Ich ersuche Sie diese Anstände baldigst zu beseitigen und mir bis zum 25. Novbr. d.J. hierunter Nachricht zugehen zu lassen, da ich sonst verpflichtet bin dem Hess. Kreisamt Büdingen hiervon Kenntnis zu geben. |
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Göckel | |
Dem | |
Herrn Kreisfeuerwehr-Inspektor | |
zurückzusenden mit dem Anfügen, daß die angegebenen Mängel dem- nächst beseitigt werden. Leitern u. Feuerhaken wer- den im Spritzenhaus nicht unter gebracht werden können, sondern an ihrem seitherigen Platze verbleiben müssen. |
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Lindheim, den 25. Nobember 1929 | |
Hess. Bürgermeisterei | |
Steder |
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