Büdingen, am 14.ten Mai 1898 | |
Betreffend: | Die Gründung eine freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Lindheim |
Das Großherzogliche Kreisamt Büdingen an den Kreisfeuerwehrinspektor des Kreises Büdingen |
|
Von der abschriftlich nachstehenden Verfügung erhalten Sie zur Bemaßung Kenntniß. |
|
Abschrift. | g.g. an Gr. Bürgermeisterei Lindheim |
Nachdem der Kreisausschuß des Kreises Büdingen in seiner Sitzung vom 13. d. M. die Zustimmung zum Erlaß der Satzungen der freiwilligen Feuer- wehr der Kreisstadt Büdingen als solche der sich gründenden freiwilligen Feuerwehr der |
|
Gemeinde Lindheim erteilt hat, übersenden wir Ihnen beifolgend ein Exemplar der Büdinger Satzungen mit dem Auftrag: |
|
1. | nach solchen und dem Protokoll vom 8. März d. J. das Original-Exemplar der Lindheimer Satzungen errichten und von den Betheiligten unterschriftlich anerkennen zu lassen, hiernach aber uns zur Genehmigung bzw. zur Beifügung des zu- stimmenden Beschlusses des Kreisausschußes vorzulegen; und |
2. | die Organisation der freiwilligen Feuerwehr, insbesondere die Wahl des Vorstandes und des Befehlshabers zu veranlassen und zu leiten, sowie auch wegen Bestätigung des letzteren gemäß Art. 9 des Gesetzes der Landesfeuer- löschordnung betr. uns Vorlage zu machen. |
Der Kreisfeuerwehr-Inspektor ist an- gewiesen, Ihnen bei der Organisation der Feuerwehr g.g. zur Hand zu gehen. |
Schreibe einen Kommentar