Dokument 2 über den Schlossbrand von 1929

Veröffentlicht in: Schlossbrand von 1929 | 0
Betr. Schloßbrand in Lindheim.
   Antrag der Bürgermeisterei zur Übernahme der Kosten
für die gestellten Feuerwehren, durch die L.W.K.
Anl. 1 Vorprüfung 18/6 29 Bürgermeisterei Lindheim
Steder.
   Dem Kreisfeuerwehrinsp. zu gef. Äußerung übersand.
Anl. 2 25/6 29. Kreisamt
Erg. zurückgereicht
Auf beil. Schreiben der Bürgermeisterei Lindheim, auf Übernahme
des Betrages für die gestellten Brandwachen bei dem Brande
im Schlosse zu Lindheim durch die L.W.K. wird
im E. von derselben abgelehnt, da hierfür keine Mittel
bereit liegen u. auch in unserer Landesfeuerlöschordnung
zu einer Zahlung der Brandwachen
oder Zuschüssen für dieselben seitens der Landesfeuerlöschkasse nichts zu erfahren ist.
Es wäre guten Willen unserer L.W.K. hier zu den entstandenen
außergewöhnlich hohen Kosten, der Gemeinde einen Zuschuß zu ge-
währen. Die von der Gemeinde zu zahlenden Beträge würden sich insgesamt auf
513 Stunden, a. Stunde 50 Pfg. = Mk. 256,50, stellen.
Die Gewährung einer Vergütung für die gestellten
Brandwachen, spricht nur der § 21 der Kr.F.L.O., wo den
Mannschaften dieser Wache aus der Gemeindekasse eine
entsprechende Vergütung gewährt werden soll.
Ich bitte trotzdem um Vorlage bei der L.W.K. u. um Gewäh-
rung eines Zuschusses zu den enorm hohen Kosten, da sich die
Gemeinde, finanziell in sehr schwieriger Lage befindet,
die Feuerwehrmannschaften auf eine Zahlung der Ver-
gütung dringen.

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